Lexikon -Fahrtkosten, ambulant


Wer sich einer ambulanten Behandlung unterzieht, dem entstehen ggf. Fahrtkosten.
Ambulante Behandlungen sind solche, die keine stationäre Unterbringung erfordern.

Seit 2004 werden die Fahrtkosten nur nach vorheriger Genehmigung durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse übernommen.

© Versicherungsbote.de